Die bestandene Ausbildereignungsprüfung erlaubt den Absolventen, Lehrlinge in einem Betrieb auszubilden.
Zudem ist sie eine wichtige Voraussetzung, um zur Hotel-, Restaurant- oder Küchenmeisterprüfung bei der IHK für München und Oberbayern zugelassen zu werden.
Mit der Weiterbildung zur/m Hotelmeister/in, Restaurantmeister/in oder Küchenmeister/in können sich Interessenten in ihrem Aufgabenbereich spezialisieren.
Nach der abgeschlossenen Prüfung, abgenommen durch die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, besteht die Möglichkeit, an einer Berufsfachschule zu unterrichten, sich selbstständig zu machen oder in identischen Positionen im jeweiligen Aufgabengebiet, wie der Hotelbetriebswirt, einzusteigen.