Unsere 14-wöchige Weiterbildung bereitet Sie in Vollzeit auf die Meisterprüfung zum „Meister im Gastgewerbe“ der Industrie- und Handelskammer von München und Oberbayern vor. Der Meister im Gastgewerbe kann mit den anerkannten Abschlüssen geprüfte*r Restaurantmeister*in, geprürfte*r Hotelmeister*in oder geprüfte*r Küchenmeister*in abgelegt werden. Die im Lehrgang erworbenen Kompetenzen ermöglichen Ihnen nach erfolgreicher Prüfung den Aufstieg in leitende Positionen der Gastronomie und Hotellerie.
Die Aufbau des Kurses orientieret sich an der Meisterverordnung und gliedert sich in drei Teile:
Dauer: 14 Wochen | Weiterbildungsbeginn: Januar 2022 |
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Unterrichtssprache: Deutsch |
Voraussetzungen: > mit Berufsausbildung: abgeschlossene Berufsausbildung in der Hotellerie bzw. Gastronomie, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, erfolgreich abgeschlossene Ausbildereignungsprüfung > ohne Berufsausbildung: mindestens 8 Jahre Berufserfahrung in der Hotellerie bzw. Gastronomie, erfolgreich abgeschlossene Ausbildereignungsprüfung |
Abschluss: |
Meister im Gastgewerbe allgemeine Hochschulzugangsberechtigung |
Anmeldeschluss: 1.Dezember 2021 |
Der Vorbereitungskurs wird garantiert durchgeführt! Je nach Infektionsgeschehen findet der Kurs in Präszenz oder via Online-Learning statt!!
Tel.: +49(0)8651-9666-55
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y.kurz@stak-online.de
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Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.
In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung, der zum 1. Juni 2019 auf 2.000 Euro erhöht wird. Der Bonus beträgt 1.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis vor dem 1. Januar 2018 festgestellt wurde, 1.500 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis vom 1. Januar 2018 bis 31. Mai 2019 festgestellt wurde und 2.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Mai 2019 festgestellt wurde.
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium. Gesellschafter der SBB sind der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Handwerkskammertag und der Bundesverband der Freien Berufe.
Die Walter und Margarete Müller Stiftung fördert Auszubildende im Kochberuf, Koch-Commis, Köche, Köchinnen oder Chefs de Partie, Diätköche und Vollwertköche durch Gewährung von Stipendien und Zuschüssen. Dies erfolgt insbesondere durch eine umfassende finanzielle Unterstützung der Meisterkurse. Neben Einzelmaßnahmen werden übergeordnete berufsausbildungsbegleitende Maßnahmen gefördert. Darüber hinaus stellt die Stiftung Sach- und Geldpreise und Förderungen im Zusammenhang mit bedeutenden Kochwettbewerben und Meisterschaften im Kochberuf zur Verfügung.